Kündigungsschutz
Der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz unterteilt sich in den allgemeinen und den besonderen Kündigungsschutz. Der allgemeine Kündigungsschutz ist insbesondere im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) normiert. Der besondere Kündigungsschutz gilt nur für privilegierte Personengruppen, wie z.B. Wöchnerinnen, Elternteile in Elternzeit oder Pflegezeit, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende.