Ihr Anwalt für Arbeitsrecht Osnabrück

Eine fachgerechte Beratung und Unterstützung in einem Rechtsfall können über einen Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Die Suche nach dem passenden Rechtsanwalt für Ihren Rechtsfall gestaltet sich oftmals schwierig, da zahlreiche Anwaltskanzleien in Ihrer Umgebung für sich werben. Als Rechtsanwaltkanzlei für Osnabrück haben wir uns bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht auf das Arbeitsrecht Osnabrück spezialisiert, um unseren Mandanten aus Osnabrück und auch Hannover eine große Bandbreite an Leistungen anzubieten.
Jedes arbeitsrechtliche Problem benötigt eine umfangreiche und kompetente Beratung. Als Spezialist für das Arbeitsrecht hat das Team von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Osnabrück für jedes Problem eine angemessene Lösung. Egal ob als Privatperson oder als Unternehmen – wir sichern Ihnen eine individuelle Beratung und Vertretung in Ihrem Rechtsfall zu. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle Informationen rund um das Arbeitsrecht Osnabrück zusammengestellt. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an unser Team aus Osnabrück und Hannover wenden. Wir helfen Ihnen gern!

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Arbeitsrecht für Osnabrück

Akmaz & Kollegen – die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Osnabrück

Die Rechtsanwaltskanzlei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Osnabrück hilft Ihnen bei Fragen rund um das Zivilrecht, Familienrecht, Wirtschaftsrecht und dem Arbeitsrecht. Durch unsere multinationalen Anwälte können wir Ihnen eine Beratung in Deutsch, Französisch, Englisch und Türkisch anbieten, sodass keine sprachlichen Barrieren während der Mandantengespräche in unserer Kanzlei in Hannover oder Osnabrück aufkommen können. Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Osnabrück ist eine der wenigen, deutschlandweit agierenden Kanzleien, die einen türkischsprachigen Fachanwalt für Arbeitsrecht anbieten können. In Osnabrück sind wir sogar die einzige türkischsprachige Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht (Stand: 18.10.2015). Nicht nur die sprachliche Barrierefreiheit, sondern auch die ideale Lage in Bahnhofsnähe in Osnabrück sind Alleinstellungsmerkmale unserer Kanzlei. Sowohl mit dem Auto, als auch mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln ist die Kanzlei in Hannover schnell und einfach zu erreichen. Zu unserem Kundenstamm gehören nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen, die Hilfe bei arbeitsrechtlichen Problemstellungen benötigen. Die Besprechung mit Privatpersonen findet in der Regel in den Räumlichkeiten von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Osnabrück direkt in unserer Kanzlei statt. Für Unternehmen bieten wir darüber hinaus die Möglichkeit, die Besprechung in den eigenen Räumen abzuhalten, sodass wichtige Zeit eingespart werden kann.

Was gehört zum Arbeitsrecht?

Als Arbeitsrecht wird die Gesamtheit aller Rechtsregeln bezeichnet, die sich mit der unselbständigen, abhängigen Arbeit beschäftigt. Zu den Rechtsregeln gehören Gesetze, Verordnungen und verbindliche Bestimmungen, die sowohl aus dem öffentlichen als auch aus dem privatrechtlichen Bereich stammen. Der Begriff „Arbeitsrecht“ lässt sich zusätzlich in zwei Unterkategorien unterteilen: Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht beschreibt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das kollektive Arbeitsrecht thematisiert die Beziehung zwischen einer Gewerkschaft und einem Betriebsrat oder dem Personalrat und dem Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht dient in erster Linie dazu, die Arbeitnehmer vor einem rechtlichen Missbrauch und Willkür durch den Arbeitgeber zu schützen. Jeder Arbeitnehmer, der unselbständige, abhängige Arbeit verrichtet, fällt unter den Arbeitnehmerschutz, der im Arbeitsrecht verankert ist.

Weil das Arbeitsrecht ein sehr weitgefächerter und wichtiger Bereich in der heutigen Arbeitswelt ist, hat das Team von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Osnabrück das Hauptaugenmerk auf dieses Fachgebiet gelegt. Gerne beraten wir Sie persönlich und intensiv in Ihrem Rechtsfall, sodass Sie die richtige Hilfe bekommen. Um unseren Mandanten aus Osnabrück noch intensivere Hilfe anbieten zu können, haben wir einen weiteren Standort von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hannover eröffnet. Sie stammen aus einer anderen Stadt in Deutschland und sind von unserer Professionalität und Expertise begeistert? Für das Team von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Osnabrück ist das kein Problem. All unsere Leistungen bieten wir unseren Mandanten deutschlandweit an.

Unsere Leistungen sind Ihre Vorteile

Ihre Vorteile bei Akmaz & Kollegen auf einen Blick

Damit Sie als derzeitiger oder potentieller Kunde einen guten Blick über die Vorteile von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Osnabrück gewinnen können, haben wir Ihnen die Alleinstellungsmerkmale unserer Kanzleien aus Hannover und Osnabrück zusammengestellt:

  • Spezialisiert auf Arbeitsrecht
  • Beratung in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Türkisch und Französisch)
  • Einzige türkischsprachige Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht
  • Kostentransparenz
  • Unterstützung bei Gerichtsverfahren
  • Schulungen im Bereich Individual- und kollektives Arbeitsrecht
  • Deutschlandweite Beratung und Vertretung
  • Deutschlandweite Fernberatung
  • Standorte in Hannover und Osnabrück
  • Planung weiterer Kanzleien im Süden Deutschlands

Leistungsspektrum von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Osnabrück

Das Leistungsspektrum der Rechtsanwaltskanzlei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht aus Osnabrück umfasst sämtliche Bereiche des Arbeitsrechts. Damit Sie einen genauen Überblick über unser Angebot bekommen, haben wir Ihnen unsere Leistungen auf dieser Seite übersichtlich zusammengestellt:

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht beschreibt die Beziehung, die zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber besteht. Das Augenmerk liegt häufig hier z. B. auf:

  • Kündigungen
  • Interessenwahrnehmung in Kündigungsschutzverfahren vor Gericht
  • Recht auf Urlaub
  • Wettbewerbsverbote
  • Alle Arten von Gratifikationen (z.B. Weihnachtsgeld)
  • Freistellungen
  • Arbeitszeugnisse
  • Arbeits- und Dienstverträge (hier: Gestaltung, Änderung oder Beendigung)
  • Aufhebungsverträge (hier: Gestaltung und Verhandlung)

Gerne unterstützt Sie das Team von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Osnabrück in Fällen des Individualarbeitsrechts, sodass Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine professionelle Rechtsberatung erhalten. Falls Sie eine Rechtsberatung in dem Bereich des Kollektiven Arbeitsrechts benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch hierbei gerne hilfsbereit zur Seite.

Kollektives Arbeitsrecht

Wenn von dem kollektiven Arbeitsrecht gesprochen wird, spricht man im Allgemeinen über die Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und den arbeitsrechtlichen Koalitionen, wie z.B. Gewerkschaften. Hauptaspekt des kollektiven Arbeitsrechts ist die Möglichkeit der Arbeitnehmermitbestimmung in einem Unternehmen oder in Betrieben. Z. B. in folgenden Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts unterstützen wir Sie gern:

  • Verhandlungen über Interessenausgleiche oder Sozialpläne
  • Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen
  • Betriebliche Mitbestimmungen
  • Beschlussverfahren aus dem Arbeitsrecht

Als Spezialist für Arbeitsrecht Osnabrück haben wir uns bei Akmaz & Kollegen auf Ihre Bedürfnisse spezialisiert. Egal auf welcher Seite des kollektiven Arbeitsrechts Sie stehen, unser Ziel ist es, Sie bestmöglich in Rechtsfragen zu unterstützen und Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Ziele zu helfen. Gerne beraten wir Sie auch in den Bereichen Outsourcing und Umstrukturierungen. Besuchen Sie uns doch einfach in unserer Kanzlei in Osnabrück und Hannover.

Outsourcing & Umstrukturierung

Bei Umstrukturierungsmaßnahmen, wie z.B. Outsourcing (Auslagerung von Arbeitsaufgaben im In- und Ausland) steht Ihnen Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Osnabrück gerne helfend zur Seite. Unsere Beratungsleistung beinhaltet die Beratung zu Transfergesellschaften, das Outsourcing selbst sowie den An- und Verkauf des Unternehmens bzw. Betriebs.

Beratungen beim Anwalt für Arbeitsrecht

Beratungsgespräch bei dem Anwalt für Arbeitsrecht Osnabrück

Als Mandant von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Osnabrück stehen Sie und Ihre Bedürfnisse im Vordergrund. Damit Sie in Ihrer Rechtsangelegenheit die professionelle Hilfe erhalten, die Sie verdienen, steht bei unserem Team aus Hannover und Osnabrück die persönliche und individuelle Beratung im Vordergrund. Um zu verhindern, dass aus der Rechtsangelegenheit ein tatsächlicher arbeitsrechtlicher Fall wird, beraten wir Sie gerne rund um das Thema Arbeitsrecht Osnabrück.

Im Mittelpunkt des ersten Beratungsgesprächs steht zunächst die ausführliche Aufklärung der Geschehnisse, welches Grundlage für eine fachgerechte Beratung ist. Hierfür bitten wir Sie als Arbeitnehmer folgende Unterlagen zu dem Gespräch mitzunehmen:

  • Vorhandene Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben
  • Arbeitsvertrag und eventuell dazugehörige Änderungsvereinbarungen
  • Versicherungsbeleg über eine Rechtsschutzversicherung
  • Letzte Gehaltsabrechnungen
  • Tarifvertrag

Sollten Sie aufgrund räumlicher Gegebenheiten nicht die Möglichkeit haben nach Hannover (warum Osnabrück nicht??) zu gelangen, bieten wir Ihnen außerdem den Service einer Fernberatung an. Die Fernberatung kann so in dringenden Fällen über Telefon, E-Mail oder Fax erfolgen. Um Sie auch in diesem Fall bestmöglich beraten zu können, müssen alle erforderlichen Unterlagen, die auch zu einem persönlichen Gespräch mitgebracht werden müssen, per E-Mail oder Fax in unsere Rechtsanwaltskanzlei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Osnabrück übermittelt werden.

Arbeitnehmerfragen, die im Beratungsgespräch geklärt werden

Besonders als Arbeitnehmer werden Sie im Arbeitsrecht vor Missbräuchen im Arbeitsalltag geschützt. Weil rechtliche Angelegenheiten, wie z.B. eine Aufhebungsvereinbarung durch den Arbeitgeber, viele Fragen bei den Arbeitnehmern hervorrufen, haben wir uns in diesem Bereich auch auf die Beratung der Arbeitnehmer spezialisiert. Folgende Fragen können wir in Beratungsgesprächen für Sie beantworten:

  • Muss ich als Arbeitnehmer eine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnen?
  • Was folgt, wenn ich die Vereinbarung nicht unterschreibe?
  • Erhalte ich (k)eine Sperrfrist, wenn ich unterzeichne?
  • Ist die Vereinbarung wirklich rechtskräftig?
  • Kann ich mich gegen eine Kündigung wehren? Wenn ja, wie?

Als Spezialist für den Raum Hannover und Osnabrück ist die Rechtsanwaltkanzlei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Osnabrück stehen wir Ihnen persönlich, telefonisch oder elektronisch (per E-Mail oder Fax) gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns in unserer Rechtsanwaltkanzlei in Hannover (nicht auch Osnabrück??). Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.

Kostenberatung bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Osnabrück

Eine gute Vertrauensbasis zwischen Ihnen als Mandant und uns als Rechtsanwalt ist für eine professionelle Beratung im Bereich Arbeitsrecht Osnabrück unumgänglich. Damit Sie als unser Mandant einen genauen Überblick über die Kosten der Rechtsberatung und –vertretung haben, agieren wir in unserer Rechtsanwaltskanzlei kostentransparent. Wir erklären Ihnen genau, welche Kosten für Sie entstehen und wie die Vergütung stattfindet. Zusammen mit Ihnen legen wir fest, ob die Vergütung über die Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (auch: RVG) oder eine separate Vergütungsvereinbarung, wie z.B. die Vereinbarung nach Stundensätzen, zum Einsatz kommt. Zusätzlich zu der Vergütungsvereinbarung klären wir mit Ihnen, ob eine gültige Rechtsschutzversicherung vorhanden ist oder ob Sie die so genannte Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können. Der Vorteil einer Rechtsschutzversicherung ist, dass diese die gesamten Kosten übernimmt. Bei der Prozesskostenhilfe besteht die Möglichkeit, dass Sie diese dem Gericht wieder rückerstatten müssen.

Sie sind Unternehmer aus Hannover oder Osnabrück und möchten unsere Leistungen mehrmals monatlich in Anspruch nehmen? Dann empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Beratungshonorarvertrags auf monatlicher Basis. Den Honorarvertrag können Sie selbstverständlich jederzeit, ohne formelle Umstände, kündigen.

Kosten für ein Gerichtsverfahren

Wenn es soweit kommen sollte, dass ein Gerichtsverfahren unausweichlich ist, stehen wir Ihnen als Rechtsanwalt aus Osnabrück selbstverständlich zur Seite. Die Kosten für das Gerichtsverfahren werden jedoch erst nach der Urteilsverkündig eindeutig sein. Wenn ein Rechtsstreit im Gerichtsverfahren verglichen wird (also eine Einigung erzielt wird) oder die Klage durch den Kläger zurückgenommen wird, setzt das Arbeitsgericht keine Gerichtsgebühren an. Sollte es in einem Rechtsfall jedoch zu einem Urteil kommen, trägt in der Regel die Partei die Gerichtkosten, die unterliegt. . Laut dem § 12a ArbGG heißt es, dass jede Partei die Kosten seines Anwaltes selber zu tragen hat, egal ob er gewinnt oder verliert.

Beratungen bei Kündigungen

Egal ob Sie als Arbeitgeber eine Kündigung erklären oder als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, das richtige Vorgehen dabei ist elementar. Als Anwalt für Arbeitsrecht Osnabrück wissen wir, wie wichtig jeder noch so kleine Schritt bei einer Kündigung sein kann. Wenn Sie als Unternehmer eine rechtsgültige Kündigung aussprechen wollen, unterstützt Sie das Team von Akmaz & Kollegen –Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht aus Osnabrück und Hannover vollkommen. Sollten Sie stattdessen als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Als Rechtsanwalt helfen wir Ihnen dann bei der Verhandlung einer Abfindung durch Ihren Arbeitgeber. Kontaktieren oder besuchen Sie uns persönlich in unserer Kanzlei in Hannover und Osnabrück. Wir helfen Ihnen gerne!

Schulungen im Arbeitsrecht

Schulungen im Arbeitsrecht

Um die Kosten Ihrer arbeitsrechtlichen Rechtsprobleme so gering wie möglich zu halten, bieten wir Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit hausinterner Schulungen an. Jede Schulung kann ganz individuell auf Ihr Unternehmen angepasst werden. Als Arbeitgeber ist es wichtig, über die arbeitsrechtlichen Gesetze und Vorschriften Bescheid zu wissen, um Schäden zu umgehen.

Schulungen im Individualarbeitsrecht

  • Kündigungen und der Schutz vor einer Kündigung
  • Abmahnungen
  • Fragen zu Arbeitszeiten
  • Dienstwagen
  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmerhaftung
  • Recht auf Urlaub
  • Arbeitszeugnisse
  • Arbeitsverträge
  • Aufhebungsverträge

Schulungen im Kollektiven Arbeitsrecht

  • Wahlen im Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarungen
  • Sozialpläne
  • Interessenausgleiche
  • Betriebsverfassungen
  • Tarifverträge
  • Mitbestimmungsrecht bei sozialen oder personellen Angelegenheiten

Sie sind an einer hausinternen Schulung bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Osnabrück interessiert? Kontaktieren Sie uns telefonisch, per Fax, E-Mail oder persönlich in unserer Kanzlei in Hannover oder Osnabrück. Wir freuen uns, Ihnen zu helfen und ein individuelles, unverbindliches Angebot für Ihr Unternehmen zu erstellen.

Mitgliedschaften der Kanzlei

Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Osnabrück ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer zu Celle. Darüber hinaus ist Herr Akmaz als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Osnabrück und Hannover der Vorsitzende der European Business Association (EUBA), welche insbesondere im europäischen Raum tätig ist.