Neue Forderungen im Arbeitsrecht

Flexiblere Arbeitszeiten – Unternehmerverbände in Niedersachsen fordern Änderungen im Arbeitsrecht

Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung, auch im Arbeitsalltag, fordern die Verbände der niedersächsischen Unternehmen eine nachhaltige Veränderung des Arbeitsrechts. Unter anderem sollen Regelungen zur Höchstarbeitszeit sowie den Ruhepausen zwischen den Arbeitstagen angepasst und gelockert werden. Wir klären Sie im Folgenden über die möglichen Eingriffe in das Arbeitsrecht auf und sind bei weiteren Fragen jederzeit in der Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Akmaz & Kollegen für Sie in Hannover und Osnabrück erreichbar.

Ausgangslage

Die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN) streben an, dass das Arbeitsrecht neben seiner Schutzfunktion für Arbeitnehmer um neue Aufgaben, die eine wirtschaftliche Weiterentwicklung sowie Innovationen ermöglichen sollen, ergänzt wird. Erforderlich seien diese Veränderungen, um den Anschluss an die digitale Weiterentwicklung der Arbeitswelt nicht zu verlieren. Daher muss eine Anpassung an die zunehmenden digitalen und globalen Arbeitsprozesse der Unternehmen auch im Hinblick auf Aus- und Weiterbildungen bis hin zur Schulbildung erfolgen. Der Fortschritt ist nicht nur schon in den Bürojobs verankert, sondern wird auch zeitnah auf die Industrie übergreifen.

Die konkreten Forderungen – Kürzere Pausen, längeres Arbeiten

Im Folgenden führen wir die konkreten Forderungen auf, welche seitens der UVN angestrebt werden:

Veränderung der Arbeitszeit:

  • Die gesetzlich festgeschriebene Höchstarbeitszeit von 10 Std./Tag hat keine Gültigkeit mehr
  • Abnahme der Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen von 11 auf 9 Stunden
  • Forderung der Vereinfachung bei Sonntagsarbeit und Überstunden

Veränderungen bezüglich der Erreichbarkeit:

  • Permanente Erreichbarkeit der Beschäftigten (Ohne Mehrkosten für das Unternehmen)
  • Kurzzeitige Unterbrechungen der Urlaubszeit sollen gesetzlich zugelassen werden

Negative Folgen, die aufgrund dieser Anpassungen auftreten könnten, sehe die Unternehmen keine. Daher sei die von der SPD geforderte „Anti-Stress-Verordnung“ auch nicht notwendig.

Dass dieses jedoch nicht von jedermann so gesehen wird, zeigt die kontroverse Diskussion zwischen der Politik und den Unternehmen. Demnach seien auch sehr wohl die Unternehmen in der Pflicht. Beispielsweise müssten auch die Chefs offen sein für technischen Veränderungen und neue Arbeitsweisen. Zudem werde es auch weiterhin Arbeitnehmer geben, die Schutz bedürfen.

Sollten Sie bezüglicher dieser angedachten Veränderungen weitere Fragen haben, sind wir von der Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Akmaz & Kollegen gerne für Sie da. Sowohl in Hannover als auch Osnabrück stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail jederzeit zur Verfügung.

Flexiblere Arbeitszeiten – Unternehmerverbände in Niedersachsen fordern Änderungen im Arbeitsrecht

Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung, auch im Arbeitsalltag, fordern die Verbände der niedersächsischen Unternehmen eine nachhaltige Veränderung des Arbeitsrechts. Unter anderem sollen Regelungen zur Höchstarbeitszeit sowie den Ruhepausen zwischen den Arbeitstagen angepasst und gelockert werden. Wir klären Sie im Folgenden über die möglichen Eingriffe in das Arbeitsrecht auf und sind bei weiteren Fragen jederzeit in der Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Akmaz & Kollegen für Sie in Hannover und Osnabrück erreichbar.

Ausgangslage

Die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN) streben an, dass das Arbeitsrecht neben seiner Schutzfunktion für Arbeitnehmer um neue Aufgaben, die eine wirtschaftliche Weiterentwicklung sowie Innovationen ermöglichen sollen, ergänzt wird. Erforderlich seien diese Veränderungen, um den Anschluss an die digitale Weiterentwicklung der Arbeitswelt nicht zu verlieren. Daher muss eine Anpassung an die zunehmenden digitalen und globalen Arbeitsprozesse der Unternehmen auch im Hinblick auf Aus- und Weiterbildungen bis hin zur Schulbildung erfolgen. Der Fortschritt ist nicht nur schon in den Bürojobs verankert, sondern wird auch zeitnah auf die Industrie übergreifen.

Die konkreten Forderungen – Kürzere Pausen, längeres Arbeiten

Im Folgenden führen wir die konkreten Forderungen auf, welche seitens der UVN angestrebt werden:

Veränderung der Arbeitszeit:

  • Die gesetzlich festgeschriebene Höchstarbeitszeit von 10 Std./Tag hat keine Gültigkeit mehr
  • Abnahme der Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen von 11 auf 9 Stunden
  • Forderung der Vereinfachung bei Sonntagsarbeit und Überstunden

Veränderungen bezüglich der Erreichbarkeit:

  • Permanente Erreichbarkeit der Beschäftigten (Ohne Mehrkosten für das Unternehmen)
  • Kurzzeitige Unterbrechungen der Urlaubszeit sollen gesetzlich zugelassen werden

Negative Folgen, die aufgrund dieser Anpassungen auftreten könnten, sehe die Unternehmen keine. Daher sei die von der SPD geforderte „Anti-Stress-Verordnung“ auch nicht notwendig.

Dass dieses jedoch nicht von jedermann so gesehen wird, zeigt die kontroverse Diskussion zwischen der Politik und den Unternehmen. Demnach seien auch sehr wohl die Unternehmen in der Pflicht. Beispielsweise müssten auch die Chefs offen sein für technischen Veränderungen und neue Arbeitsweisen. Zudem werde es auch weiterhin Arbeitnehmer geben, die Schutz bedürfen.

Sollten Sie bezüglicher dieser angedachten Veränderungen weitere Fragen haben, sind wir von der Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Akmaz & Kollegen gerne für Sie da. Sowohl in Hannover als auch Osnabrück stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail jederzeit zur Verfügung.