Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, auf den die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften sowie die Vorschriften des Dienstvertrages Anwendung finden, sofern keine spezielle arbeitsrechtlichen Bestimmungen vorliegen. In einem Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit, wofür der Arbeitgeber sich im Gegenzug zur Gewährung des vereinbarten Arbeitsentgelts verpflichtet.

Arbeitsvertragliche Pflichten können dabei nicht erst mit Abschluss entstehen, sondern bereits durch die Vertragsanbahnung. Solche Pflichten sind beispielsweise Aufklärungs- bzw. Mitteilungs-, Obhuts- und Verschwiegenheitspflichten.