Eingruppierung, Unterrichtung Betriebsrat

Unter der Eingruppierung versteht man die Festlegung der für eine Tätigkeit zutreffenden Entgeltgruppe eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin. Dies erfolgt normalerweise nach Tarifvertrag.

Auf der Grundlage des Tarifvertrages gruppiert der Arbeitgeber den Beschäftigten bei der Einstellung ein. Wenn sich später die Arbeitsumstände ändern oder ein Arbeitsplatzwechsel stattfindet, hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer umzugruppieren.