Entgeltumwandlung

Unter der Entgeltumwandlung versteht man eine staatlich geförderte Form der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Genauer bedeutet das, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf hat, einen Teil seines vereinbarten Lohns in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Auf diesen Teil wird keine Einkommenssteuer und keine Sozialabgaben erhoben. In der Folge ist die spätere Zahlung der Rente einkommensteuerpflichtig und unterliegt den Beiträgen der Kranken-und Pflegeversicherung.