Erfolgsbeteiligung

Außerhalb von der Lohnzahlung kann der Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern außerdem eine Erfolgsbeteiligung am Unternehmen aushandeln. Dies bringt für den Arbeitnehmer einkommenswirkende Vorteile, für das Unternehmen jedoch vor allem gesellschaftspolitische, sozialpolitische, personalpolitische und steuerpolitische Vorteile.

Die Erfolgsbeteiligung kann sich auf den erzielten Gewinn beziehen (Gewinnbeteiligung), auf den Ertrag (Ertragsbeteiligung) oder auf die Leistung (Leistungsbeteiligung). Welche Form der Erfolgsbeteiligung einschlägig ist, ist von den Abmachungen zwischen den Partnern abhängig.