Abteilungsversammlung

Unter einer Abteilungsversammlung versteht man eine besondere Form der Betriebsversammlung. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die organisatorisch oder räumlich abgegrenzt sind, sollen die Möglichkeit bekommen, besondere Belange in diesen Betriebsteilen zu erörtern. Liegen diese besonderen Belange vor, kann der Betriebsrat zwei Betriebsversammlungen im Kalenderjahr als Abteilungsversammlung organisieren. Ein einfacher Beschluss des Betriebsrates reicht.
Auch für die Abteilungsversammlung gilt, dass sie nicht öffentlich ist und unter Umständen als Teilversammlungen durchgeführt werden können.Außerdem gelten die Regeln zum Teilnahme – und Rederecht des Arbeitgebers und die Teilnahmerechte der Gewerkschaft ebenso wie bei einer Betriebsversammlung.