Änderungskündigung

Die Änderungskündigung ist eine besondere Ausgestaltung der Kündigung. Das Gesetz definiert in § 2 S.1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) die Änderungskündigung als eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber unter gleichzeitigem Anbieten der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen.