Änderungskündigung und Entgeltsenkung
Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung muss der Arbeitgeber berücksichtigen, dass er nachhaltig in das Verhältnis, das arbeitsvertraglich vereinbart wurde, ein greift, wenn er die Vergütung reduziert. Es reicht nicht, wenn er dies damit begründet, dass die Arbeitsbedingungen im Betrieb vereinheitlicht werden sollen.