Altersteilzeitarbeit
Durch die Arbeitsteilzeit soll ein fließender Übergang zwischen dem Arbeitsleben und dem Ruhestand gefördert werden. Außerdem gilt sie als Voraussetzung für die Altersrente nach Altersteilzeit.
Mit 55 Jahren kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit um die Hälfte verkürzen, muss aber weiterhin Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zahlen.Vom Arbeitgeber kommen Aufstockungsbeiträge zum Arbeitsentgelt (mind. 20 % des Brutto-Teilzeitarbeitsentgelts) und die Beiträge zur Rentenversicherung (grundsätzlich 80 % des Entgelts für die Altersteilzeitarbeit).
Wenn der Arbeitsplatz durch einen Auszubildenden oder Arbeitslosen neu besetzt, darf sich der Arbeitgeber über einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit freuen, wenn die Altersteilzeitarbeit vor 2010 startete.