Arbeitskampf

Arbeitskampf bezeichnet die Ausübung kollektiven Drucks durch Streiks und Aussperrungen, um den Vertragspartner bei der Aushandlung von Arbeitsbedingungen unter Druck zu setzen.
Zulässig sind die Maßnahmen des Arbeitskampfes nur, wenn vorangegangene Bemühungen, eine Einigung herbeizuführen ausgeschöpft und gescheitert sind oder höchstwahrscheinlich zu scheitern drohen. Diese Voraussetzung ruht auf dem ultima-ratio-prinzip.
Nur Tarifparteien, also Arbeitgeber und deren Verbände und Gewerkschaften dürfen Arbeitskämpfe ausüben. Zeil des Arbeitskampfes muss sein, tarifliche Regelungen zu erzielen.
Betriebsräte dürfen keinen Arbeitskampf führen, die Teilnahme ist jedoch zulässig.
Wenn ein Tarifvertrag, der für einen ganzen Wirtschaftszweig gilt, zum Verhandlungsgegenstand wird, verhandeln Gewerkschaft und Arbeitgeberverband.
Im Falle des Scheiterns einer Verhandlung wird ein Schlichtungsverfahren eröffnet. Dieses beruht auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern.