Arbeitslohn
Gemäß § 19 Einkommensteuergesetz (EStG) gehören zum Arbeitslohn alle Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Klassischerweise zählen hierzu Löhne und Gehälter. Dabei ist es unbeachtlich, ob die Bezüge laufend oder einmalig gezahlt werden. Demnach stellen Einmalzahlungen, wie Gratifikationen oder Abfindungen, Arbeitslohn dar und sind somit einkommenssteuerpflichtig.