Arbeitsplatz
Der Arbeitsplatz bezeichnet die Stelle in einer Verwaltung, einem Betrieb oder einer Organisation, an der ein bestimmter Beschäftigter seine Leistung erbringt, die er laut Arbeitsvertrag schuldet. In diesem Arbeitsvertrag kann außerdem eine Vereinbarung über einen bestimmten Arbeitsort enthalten sein.
Umgangssprachlich wird als Arbeitsplatz der Ort, die Position oder das Unternehmen bezeichnet, an dem ein Arbeitnehmer innerhalb einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit beschäftigt ist. Die selbstständige Tätigkeit wird umgangssprachlich nicht darunter erfasst.
Mit dem Begriff Arbeitsplatz wird eine Stelle in Vollzeit oder Teilzeit betitelt. Ein Praktikumsplatz gilt nicht als Arbeitsplatz, selbst wenn eine Pflicht zur Sozialversicherung besteht.
Heimarbeit bezeichnet einen Arbeitsplatz, der sich zu Hause befindet.