Betriebsrat

Der Betriebsrat wird durch die Arbeitnehmer gewählt und ist ein selbstständiges Organ der Arbeitnehmerschaft eines Betriebes. Als Interessenvertreter der Arbeitnehmer handelt der Betriebsrat in eigenem Namen und ist berechtigt, Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu treffen, die Rechte und Pflichten für und gegen alle Arbeitnehmer des Betriebes begründen. Seine Kompetenzen ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).