Einigungsstelle
Die Einigungsstelle, die betriebsverfassungsrechtlicher oder personalvertretungsrechtlicher Art sein kann, ist ein internes Hilfsorgan, das dazu dient, Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Personalrat zu schlichten.
Im Gegensatz zu einem Schiedsgericht wendet die Einigungsstelle jedoch kein Gesetz an, sondern kann selbst Recht setzen.
Geregelt ist das Verfahren vor den Einigungsstellen in § 76 BetrVG bzw. in § 71 BpersVG.