Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage, die das Ziel verfolgt, die Rechtsfolgen einer zugegangenen Kündigung zu beseitigen und somit den fortwährenden Bestand des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Sie ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben wird.