Urlaub

Der umgangssprachliche Begriff des Urlaubs ist weitgefasst. Arbeitsrechtlich definiert das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) den Urlaub in Form eines Erholungsurlaubs. Darunter wird die Freistellung des Arbeitnehmers von der ihm obliegenden Arbeitspflicht verstanden, die seinen Vergütungsanspruch unberührt lässt.