Versetzung
Eine Versetzung ist gem. § 95 Abs.3 S.1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Als Arbeitsbereich definiert das Bundesarbeitsgericht den konkreten Arbeitsplatz einschließlich seiner Beziehungen zur betrieblichen Umgebung in räumlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht.