Ihr professioneller Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover

Mit 78 Rechtsanwaltskanzleien für Arbeitsrecht ist dieses Fachgebiet eines der meist verbreiteten Fachgebiete in der niedersächsischen Hauptstadt Hannover. Neben dem Arbeitsrecht vertritt unsere Rechtsanwaltskanzlei Akmaz & Kollegen zahlreiche Mandanten aus Hannover und Umgebung; neben dem Arbeitsrecht auch unter anderem im Wirtschaftsrecht. Insbesondere konzentrieren wir uns als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover auf unsere Kompetenzfelder und sind in der Lage, Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung die bestmögliche Beratung zu gewährleisten. Dank unserer zahlreichen Partner können unsere Mandanten auf ein umfassendes Leistungsangebot zugreifen.
Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben und schnellstmöglich Hilfe von einem kompetenten und professionellen Rechtsanwalt in Hannover benötigen, sind Sie bei Akmaz & Kollegen – der Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht – goldrichtig. Dank unserer Spezialisierung auf das Arbeitsrecht sind wir für die Lösung auch vielschichtiger Probleme aus diesem Rechtsgebiet bestens vorbereitet. Wir verstehen unser Fach und können Ihnen als qualifizierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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Ihr Hannoveraner Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Akmaz & Kollegen – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover

In unserer Kanzlei werden anhand fundiertem Wissen arbeitsrechtliche, zivilrechtliche, familienrechtliche sowie wirtschaftsrechtliche Fragestellungen gelöst. Dabei ermöglichen unsere deutschen, englischen, französischen und türkischen Sprachkenntnisse eine ungehinderte Verständigung mit unseren Mandanten. Darin liegt ein großer Vorteil: Schließlich gehört Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht zu den deutschlandweit sehr wenigen türkischsprachigen Kanzleien für Arbeitsrecht, in der Stadt Hannover gibt es z.B. nur zwei türkischsprachige Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Mit der direkten Nähe zum Hauptbahnhof Hannover bietet Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht – eine hervorragende Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel und ist auch mit dem Auto gut zu erreichen. Darüber hinaus bieten wir Unternehmen die Möglichkeit, Zeit einzusparen, indem wir die Besprechungen nicht in unserer Kanzlei, sondern in ihren eigenen Räumlichkeiten anbieten.

Was bedeutet Arbeitsrecht?

Wissenswert beim Arbeitsrecht ist für Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht – die Tatsache, dass es einem ständigen Wechsel unterliegt. Grundsätzlich bezeichnet der Begriff Arbeitsrecht die Gesamtheit der Rechtsregeln, die sich mit Arbeit in abhängiger Beschäftigung befassen. Daher beschreibt das Arbeitsrecht in erster Linie die Beziehungen und Streitigkeiten zwischen drei Gruppen:

  • zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie etwaigen Aushilfen;
  • zwischen Mitarbeitern eines Unternehmens untereinander;
  • zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüssen (bspw. Einzelhandelsverband und Gewerkschaft).

So setzt sich das Arbeitsrecht sowohl aus Fragen des öffentlichen als auch des privaten Rechts zusammen und unterliegt dabei stets der geltenden Wirtschaftsverfassung. In der sozialen Marktwirtschaft der BRD ermöglicht die sogenannte Vertragsfreiheit den Arbeitnehmern und Arbeitgebern, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Grundlegend bedeutet die jahrhundertelange Weiterentwicklung des Arbeitsrechts in Deutschland, dass alle Arbeitnehmer hier das Recht auf Schutz erfahren können. Mit diesem Schutzrecht besteht neben der Tarifautonomie und dem Betriebsverfassungswesen eine weitere ausschlaggebende Komponente des deutschen Rechts, die wir als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover gerne ausführlich mit Ihnen besprechen.

Wir sind Ihr Ansprechpartner bei Kündigungen

Wir stehen Ihnen bei Kündigungen zur Seite

Haben Sie als Arbeitgeber die unangenehme Aufgabe, eine Kündigung auszusprechen oder haben Sie auf der Arbeitnehmerseite kürzlich eine Kündigung erhalten, die eigentlich hätte vermieden werden können? Wir bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht – helfen gerne. Da eine Kündigung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber keine willkommene Sache ist, unterstützen wir Sie im Umgang mit einer solchen Unannehmlichkeit. Zum Beispiel unterstützen wir Sie dabei, eine erwartete Kündigung noch vor Erklärung durch den Arbeitgeber abzuwenden. Doch nicht nur auf der Seite des Arbeitnehmers sondern auch auf der Seite des Arbeitgebers helfen wir Ihnen, eine noch arbeitgeberseitig auszusprechende Kündigung vorzubereiten. Ist die Kündigung bereits erklärt, vertreten wir als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover Ihre gerichtlichen Interessen im Hinblick auf das Kündigungsschutzverfahren auch auf bundesweiter Ebene.

Ablauf einer Kündigung

Egal ob auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite – sobald es zum Ausspruch einer Kündigung kommt, muss die Frage geklärt werden, ob eine Kündigungsschutzklage erhoben wird. Diese Frage zielt darauf ab, ob das noch bestehende Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll oder nicht. Häufig liegt das eigentliche Ziel einer Kündigungsschutzklage darin, eine Abfindung vor Gericht zu erzielen, die vorwiegend dann infrage kommt, sobald das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer wesentlich beeinträchtigt ist oder der Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsplatz in Aussicht hat. Hierbei kann auch im Vorfeld einer Klage die Einigung auf eine Abfindungszahlung erzielt werden. In einigen Fällen kann sich eine Aufhebungsvereinbarung für Sie als Arbeitnehmer lohnen, wobei zunächst eine eingehende Beratung über die sozialrechtlichen Folgen einer Kündigung und über die Sperrzeit hinsichtlich des Arbeitslosengeldes erfolgt.

Am Ende der Beratung entscheiden wir sodann als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover, ob eine Kündigungsschutzklage erhoben werden soll oder nicht.

Im Anschluss an die Beratung zur Kündigungsschutzklage entscheiden wir uns als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Hannover im Hinblick auf die im Arbeitsgerichtsverfahren geltende besondere Kostentragungsregelung entweder für oder gegen die Erhebung einer Kündigungsschutzklage.

Was der Mandant beachten sollte

In puncto Kündigung bitten wir Sie als Mandanten, folgende Besonderheit zu beachten:

Sobald der Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, ist bezüglich einer Kündigungsschutzklage eine Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung einzuhalten. Andernfalls ist es nicht möglich, die Rechtmäßigkeit der Kündigung gerichtlich zu überprüfen. Läuft die Frist ohne Erhebung einer Kündigungsschutzklage ab, wird auch die unwirksamste Kündigung automatisch und praktisch zu einer wirksamen Kündigung.

Arbeitsgerichtsverfahren - Wie läuft das ab?

Verlauf des Arbeitsgerichtsverfahrens

Haben wir uns für eine Kündigungsschutzklage entschieden, wird das Arbeitsgerichtsverfahren wie folgt ablaufen:

Im Anschluss an die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht, die der Beklagte – der Arbeitnehmer – in der Regel zunächst nicht erwidert, wird vom Gericht ein Gütetermin festgelegt, der im Normalfall einige Wochen nach Klagerhebung erfolgt. Ziel des Gütetermins ist, mittels eines Vergleichs eine gütliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erzielen. Durch die häufig persönliche Anwesenheit der Parteien verläuft die Sachverhaltsaufklärung ordentlich und kann zumeist zu einem vorzeitigen Ende des Rechtsstreits führen.

Konnte eine gütliche Einigung nicht erzielt werden, muss vom Arbeitsgericht ein zweiter Gerichtstermin, der so genannte Kammertermin, bestimmt werden, der allerdings in der Regel einige Monate später stattfindet. Innerhalb dieser Zeit tragen die Parteien die für sie günstigen Tatsachen und Rechtsansichten schriftlich vor und bieten gegebenenfalls Beweis für ihren Tatsachenvortrag an.

Im Gegensatz zum Gütetermin wird der Kammertermin „streitig“ verhandelt. Das Gericht setzt sich beim Kammertermin – neben dem Berufsrichter – aus zwei ehrenamtlichen Richtern, den sogenannten Laienrichtern, zusammen. Hierbei wird ein ehrenamtlicher Richter von der Arbeitgeberseite und der andere ehrenamtliche Richter von der Arbeitnehmerseite gestellt.

Auf diese Weise ist eine ausgeglichene Entscheidung gewährleistet. Ziel des Kammertermins ist auch noch in diesem Verfahrensstadium eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herzustellen.

Kommt es auch während dieses Termins nicht zu einer Einigung, bestehen drei Möglichkeiten: Entweder wird durch das Gericht sofort ein Urteil verkündet oder es wird ein neuer Termin angesetzt, in dem dann – ohne Anwesenheit der Parteien – das Urteil verkündet wird. In einigen Fällen wird durch das Gericht ein weiterer (ein 3.) Gerichtstermin bestimmt. Das kann der Fall sein, falls beispielsweise eine (weitere) Beweisaufnahme durchgeführt werden muss.

Nach abschließender Verkündung des Urteils muss der Fall jedoch nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Billigt auch nur eine der Parteien die Entscheidung des Arbeitsgerichtes nicht, darf sie gegen das Urteil Berufung zum Landesarbeitsgericht einlegen.

Umfang der Gerichtsgebühren

In welchem Umfang Gerichtsgebühren auf Sie zukommen, wissen Sie erst nach der Urteilsverkündung. Dabei bewegen sich die Gebühren in einem weitaus geringeren Kostenbereich als bei einem Amtsgerichtsverfahren. Zieht der Kläger seine Klage zurück oder kommt es gar nicht erst zu einem Kammertermin, besteht für das Arbeitsgericht kein Grund, Gerichtsgebühren anzusetzen. Wird das Gerichtsverfahren allerdings nach einem streitigen Verfahren mittels Urteil beendet, hat im Normalfall die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.

Grundsätzlich gilt in den anderen Gerichtsverfahren, dass die unterliegende Partei der obsiegenden Partei die Rechtsanwaltskosten erstattet. Im Arbeitsgerichtsverfahren, und zwar (nur) in der ersten Instanz, besteht zu Gunsten der obsiegenden Partei kein Kostenerstattungsanspruch gegen die unterliegende Partei! Das bedeutet z.B. für Sie als Arbeitnehmer, dass das Arbeitsgericht in dem Kündigungsschutzverfahren die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt, Sie dennoch Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten tragen müssen.

Das Arbeitsrecht

Arbeitsrecht als Fachgebiet

Unsere Kanzlei in Hannover ist vor allem auf das Fachgebiet Arbeitsrecht spezialisiert. Wenn Sie auf Unterstützung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten angewiesen sind, helfen wir von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht – in jedem Fall; unsere Leistungen umfassen das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts.

Wer A sagt, der muss auch B sagen. Deshalb begleiten wir Sie als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover nicht nur außergerichtlich Fall, sondern stehen Ihnen auf dem gesamten Weg zur Seite – auch zur Not vor dem Arbeitsgericht. Darüber hinaus vertreten wir von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht – nicht nur Mandanten aus Hannover und unserem zweiten niedersächsischen Kanzleistandort Osnabrück, sondern bieten außergerichtliche Beratung und Prozessvertretung auf bundesweiter Ebene an.

So deckt unser Leistungsspektrum bei Akmaz & Kollegen alle Obliegenheiten des Arbeitsrechts ab und umfasst sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht. In unserer Kanzlei in Hannover beraten und vertreten wir Arbeitgeber, Geschäftsführer, leitende Angestellte und nicht zuletzt auch Arbeitnehmer im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, wobei Letzteres sich mit Fragen des Betriebsverfassungsrechts befasst.

Verfügt man über eine Rechts- oder Fachanwaltschaft mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, sollte man seinen Mandanten nicht nur durch seine juristische Fachkompetenz aushelfen. Möchte man als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover gute Arbeit leisten, benötigt man hierfür insbesondere ein gutes Verständnis für seine Mandanten. Insofern sollte auf eine individuelle Betreuung und Beratung des Einzelnen Wert gelegt werden, denn ausschließlich auf diesem Weg ist man in der Lage, in der Funktion als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover ausgereifte Lösungen mit Hinblick auf rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Aspekte zu erarbeiten.

Unsere Kompetenzen – Unsere Leistungen

Innerhalb unseres Fachgebiets als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover bieten wir Ihnen bei den nachfolgenden Leistungen aus unserem Leistungsspektrum an.

Individualarbeitsrecht

  • Urlaubsrecht, Wettbewerbsverbote
  • Probleme bei einer Entsendung (Expatriate)
  • Abwehr einer erwarteten Kündigung
  • gerichtliche Interessenwahrnehmung in Kündigungsschutzverfahren
  • Kündigungen und Freistellungsvereinbarungen
  • Abberufung von der Geschäftsführung
  • Zeugnisse
  • Gratifikationen, Bonus, Provisionen und Tantiemen
  • Gestaltung, Änderung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • einvernehmliche Beendigung von Anstellungsverträgen

Kollektives Arbeitsrecht

  • Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • arbeitsrechtliche Beschlussverfahren
  • Betriebsvereinbarungsverhandlungen
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • Verhandlungen zur betrieblichen Mitbestimmung

Seminare und Fortbildungsveranstaltungen

  • Haftung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
  • Mitbestimmung in sozialen/personellen Angelegenheiten
  • Interessenausgleich/Sozialplan
  • Direktionsrecht
  • Schulungsinhalte im kollektiven Arbeitsrecht
  • Grundzüge der Betriebsverfassung
  • Schulungsinhalte im Individualarbeitsrecht
  • Kündigung und Kündigungsschutz

Beratung bei Outsourcing und Umstrukturierung

  • Betriebsübergang nach § 613 a BGB
  • Transfergesellschaft
  • Ankauf und Verkauf von Unternehmen, bzw. Betrieben und Betriebsteilen
  • Umwandlungen, Outsourcing

Persönliche Beratung steht an erster Stelle

Persönliche Beratung bei Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover

Wir stehen Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover hinsichtlich aller arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung. Dabei ist es Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht – besonders wichtig, Sie zu unterstützen und zu beraten – denn insbesondere bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist es besonders zweckmäßig, diese erst gar nicht entstehen zu lassen. Aus diesem Grund stehen wir unseren Mandanten in unserer Kanzlei in Hannover und Osnabrück bei Rechtsfragen zum Arbeitsrecht gerne bei.

So wie der Arbeitgeber bedarf auch der Arbeitnehmer in Hannover einer professionellen Beratung durch seinen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. In den meisten Arbeitsverhältnissen wird der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber dazu aufgefordert, eine Aufhebungsvereinbarung zu unterschreiben, die vorgeblich eine andernfalls drohende betriebsbedingte Kündigung umgehen soll. Hier tun sich verständlicherweise viele Fragen auf:

  • Ist es nötig, die Vereinbarung zu unterschreiben?
  • Welche Folgen treten auf, wenn ich davon absehe?
  • Bekomme ich wirklich keine Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit, wenn ich unterschreibe?
  • Kann ich mich ggf. gegen eine Kündigung wehren?

Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht – steht Arbeitnehmern hinsichtlich allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Wir stehen Ihnen als vertrauensvoller Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover jederzeit zur Seite und begleiten Sie beratend und vertretend durch Ihre Gerichtsverhandlungen.

Unsere Beratung kommt auch Ihnen als Arbeitsgeber in jedem Rechtsfall zugute, beispielsweise wenn Sie beabsichtigen, einem Arbeitnehmer zu kündigen. In solch einem Fall sollte man mit großer Vorsicht handeln, da es eine Vielzahl von Voraussetzungen zu berücksichtigen gilt. Wir können Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover helfen, im Rahmen der bevorstehenden Kündigung eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Prüfung zu planen, mit der Ihnen etwaige kostenträchtige Klagen schnell und nachhaltig erspart bleiben.

Weitere Unstimmigkeiten können auftreten, falls Arbeitsverträge sich in einem veralteten Zustand befinden. Innerhalb unserer Beratung bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht – setzen wir uns mit Arbeitgebern zusammen und erarbeiten einen aktuellen Arbeitsvertrag, der in allen Gesichtspunkten rechtswirksam gestaltet ist. Darüber hinaus überprüfen wir die bereits bestehenden Arbeitsverträge und finden heraus, ob die darin enthaltenen Klauseln mit der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes vereinbar sind.

Ein wichtiger Hinweis für jeden Arbeitergeber besteht aufgrund des sogenannten Instituts der „betrieblichen Übung“. Sofern Sie sich als Arbeitgeber „falsch“ verhalten, können zu Gunsten Ihrer Arbeitnehmer Ansprüche erwachsen, die von Ihnen nicht vertraglich zugestanden wurden. Die meisten Probleme in diesem Zusammenhang ergeben sich hierbei durch „freiwillige“ Sonderzahlungen, die wir als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover lösen können.

Wie verläuft das erste Beratungsgespräch?

In der Regel verläuft das erste Beratungsgespräch bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht – nach einem bestimmten Schema. Komplizierte Fälle ausgelassen, können im ersten Gespräch schon wesentliche Erkenntnisse über das zumeist unvermeidbare weitere Vorgehen aufgegriffen werden, daher tritt vorzugsweise die Bedeutung der Vorbereitung dieses ersten Dialogs in den Vordergrund. Um eine umfangreiche und aussichtsvolle Beratung zu gewährleisten, sollten Arbeitnehmer die nachfolgenden Unterlagen zu ihrem ersten Beratungsgespräch mitbringen:

  • Abmahnung(en), Kündigung(en)
  • Arbeitsvertrag nebst Änderungsvereinbarungen
  • Versicherungsschein der Rechtsschutzversicherung
  • letzte Gehaltsabrechnungen
  • Tarifvertrag

Fernberatungen beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover

In unserer Kanzlei ist eine Beratung vor Ort nicht immer nötig, denn wir bieten neben den Besprechungen innerhalb unserer Kanzleiräumlichkeiten ebenfalls die Möglichkeit, per Telefon, E-Mail oder Fax dringende Anliegen zu behandeln. Senden Sie uns die erforderlichen Unterlagen entweder per E-Mail oder Fax zu. Auf diesem Wege ist es uns als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover möglich, eine bundesweite Betreuung problemlos zu gewährleisten.

Ausführliche Kostenberatung in Ihrer Kanzlei für Arbeitsrecht

Für die Dienstleistungen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover stellen wir die Klarheit der Kostenberechnung als wichtigen Faktor heraus. Wenn sich unsere Mandanten bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht – im Klaren darüber sind, welche Kosten auf sie zukommen, begünstigt das ungemein die Herstellung einer Vertrauensbasis. Mit Rücksicht auf die Art der in Anspruch genommenen anwaltlichen Tätigkeit legen wir zusammen mit unseren Mandanten eine Vergütung fest, die ihre Wurzeln in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) findet. Oder aber es kommt zu einer separaten Vergütungsvereinbarung, wie etwa einer Pauschalhonorarvereinbarung oder einer Vereinbarung nach Stundensätzen. Lässt man die gesonderte Vergütungsvereinbarung außer Acht, tritt automatisch das RVG in Kraft, bei dem die vom Gesetzgeber festgelegten Gebühren je nach Streitwert der Angelegenheit variieren können.

Ist das Problem erfasst, klären wir als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover die Frage, ob Sie ggf. Anspruch auf die sogenannte Prozesskostenhilfe haben oder ob eine Rechtsschutzversicherung jegliche Kosten trägt. Prozesskostenhilfe können Sie bewilligt bekommen, wenn insbesondere Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse unzureichend sind. Bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht – erhalten Sie selbstverständlich während der Besprechung eine Prognose, wie das potentiell zu erwartende Prozesskostenrisiko aussieht.

In unserer Tätigkeit als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover konnten wir mit der Zeit feststellen, dass es sich speziell für Unternehmen und Gewerbetreibende auszahlt, einen Beratungshonorarvertrag auf monatlicher Basis abzuschließen, der ohne formelle Umstände jederzeit gekündigt werden kann.

Lehrgänge im Arbeitsrecht

Wir schulen Sie im Arbeitsrecht

Unser Team bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht – ist durch unsere jahrelange Erfahrung als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover zu dem Schluss gekommen, dass umfassendes Wissen zu rechtswissenschaftlichen Fachbereichen wie dem Arbeitsrecht bei tatsächlichem Eintreten arbeitsrechtlicher Dispute zu einer entscheidenden Kostenminimierung führen kann. Demzufolge bieten wir Ihnen als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover die Möglichkeit an, an hausinternen Seminaren teilzunehmen, die wir im Vorfeld speziell an die Gegebenheiten Ihres Unternehmens anpassen.

In der Rolle des Arbeitgebers sollten Sie ein Sachverständnis von arbeitsrechtlichen Vorschriften und Gesetzen aufbauen, denn auch nur die geringsten Wissenslücken können im Ernstfall erhebliche Schäden nach sich ziehen. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover unterstützen wir Entscheidungsträger, indem wir fundierte Sachkenntnis in unserem Seminarangebot vermitteln. Darüber hinaus schulen wir als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover Ihren Betriebsrat im Betriebsverfassungsrecht.

Beispiele für Schulungsinhalte im Individualarbeitsrecht

Nachfolgend führen wir Ihnen zum besseren Verständnis einige Themen zu den Schulungsinhalten auf, die das Individualarbeitsrecht betreffen. Mit dem erlernten Know-How können Sie die Kosten zukünftiger rechtlicher Probleme auf ihr Minimum reduzieren.

  • Abmahnung
  • Arbeitszeitfragen
  • Direktionsrecht
  • Dienstwagen
  • Haftung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
  • Urlaubsrecht
  • Arbeitszeugnis
  • Kündigungsschutz und Kündigung
  • Aufhebungsvertrag und Arbeitsvertrag

Beispiele für Schulungsinhalte im kollektiven Arbeitsrecht

Auch im kollektiven Arbeitsrecht bieten wir Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover die Möglichkeit, die auf Sie zukommenden Kosten gerichtlicher Verfahren bedeutend zu senken, indem Sie hier bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht – erlerntes Wissen aus folgenden Bereichen einsetzen.

  • Betriebsratswahlen
  • Sozialplan/Interessenausgleich
  • Grundzüge der Betriebsverfassung
  • Tarifverträge
  • Mitbestimmung in personellen/sozialen Angelegenheiten

Haben wir Ihr Interesse an unserem Seminarangebot geweckt? In dem Fall freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme mit Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht. Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles und unverbindliches Angebot zu unseren Schulungsseminaren.

Verbände und Zertifizierungen

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht im Raum Hannover sitzt Herr Akmaz im Vorstand der European Business Association (EUBA). Diese Vereinigung von Unternehmern für Unternehmer ist insbesondere im europäischen Raum aktiv. Ferner verfügt Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht über eine Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer zu Celle.