Abgeltung von Urlaub

Das sogenannte Abgelten von Urlaub, also die Zahlung von Geld anstatt der Gewährung von Freizeit ist in der Regel nur möglich, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Grund dafür ist, dass der Urlaub grundsätzlich in Form von Freizeit gewährt werden muss.
Bei der Berechnung des Abgeltungsanspruchs wird genauso vorgegangen wie bei der Berechnung des Urlaubsentgelts. Unterschiede finden sich dann jedoch bei der Versteuerung. Anders als das Urlaubsentgelt handelt es sich bei Urlaubsabgeltung um steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Diese wird grundsätzlich als Einmalzahlung behandelt.