Ihr kompetenter Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover

In Hannover, der Landeshauptstadt von Niedersachsen, lassen sich mittlerweile 78 Anwaltskanzleien für Arbeitsrecht finden, wodurch dieses Fachgebiet im Bereich der Rechtsanwälte am häufigsten vertreten ist. Wir von der Anwaltskanzlei Akmaz & Kollegen betreuen unsere Mandanten aus Hannover und Umgebung, aber nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch im Zivil- und Wirtschaftsrecht. Durch unsere Jahrzehntelangen Erfahrungen auf unserem Fachgebiet, können wir Ihnen in unseren Kompetenzfeldern die beste Beratung sowie Betreuung anbieten. Durch die Zusammenarbeit mit unseren Partnern stellen wir Ihnen zudem ein breites Leistungsspektrum zur Verfügung.

Wir von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hannover sind Ihr vertrauensvoller und kompetenter Partner, wenn Sie Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen benötigen. Da wir uns auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben, sind wir auch bei anspruchsvolleren Problemen Ihr optimaler Ansprechpartner. Als Experten für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen als Anwalt jederzeit zur Seite und beraten Sie umfassend. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit bei uns in Hannover melden.
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Akmaz & Kollegen

Akmaz & Kollegen – Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover

Wir können Ihnen als unser Mandant in den folgenden Bereichen zur Seite stehen:

  • Arbeitsrecht
  • Zivilrecht
  • Familienrecht
  • Wirtschaftsrecht

Um jeden unserer Mandanten eine umfassende und individuelle Beratung zu bieten, haben wir uns ebenfalls auf die Verständigung in verschiedenen Sprachen spezialisiert. So sprechen unsere Mitarbeiter überwiegend deutsch, englisch, türkisch und französisch. Dies zeichnet die Arbeit von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht aus, da es in Deutschland z. B. nur einige wenige türkischsprachige Fachanwälte für Arbeitsrecht gibt. In Hannover stellt Akmaz & Kollegen sogar die einzige türkischsprachige Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht (gemäß Anwaltssuche über die Webseite der Rechtsanwaltskammer Celle, Stand 18.10.2015).

Des Weiteren haben Sie durch unsere hervorragende Anbindung an den Nah- und Fernverkehr die Möglichkeit, uns schnell und unkompliziert zu erreichen. Wir befinden uns in unmittelbarer Nähe zu dem Hauptbahnhof Hannover und sind ebenfalls sehr gut mit dem Auto zu erreichen. Außerdem bieten wir Unternehmern und Arbeitgebern an, die Besprechungen bei Ihnen vor Ort im Betrieb abzuhalten. Hierdurch sparen Sie Zeit.

Das Arbeitsrecht

Das Themengebiet Arbeitsrecht

Der wichtigste Faktor auf dem Gebiet Arbeitsrecht ist die Tatsache, dass sich dieses Rechtsgebiet in einem ständigen Wandel befindet und wir bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht immer auf dem neusten Kenntnisstand sein müssen, um Sie optimal zu beraten. Im Allgemeinen befasst sich das Arbeitsrecht mit dem gesamten Rechtsregeln, die sich auf die Arbeit in abhängiger Beschäftigung konzentrieren. Aus diesem Grund umfasst das Arbeitsrecht vor allem die Streitigkeiten und Beziehungen zwischen 3 Gruppen, die wir für Sie als Anwalt betreuen:

  • zwischen den Mitarbeitern eines Unternehmens untereinander
  • zwischen Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerzusammenschlüssen, wie beispielsweise einem Einzelhandelsverband und einer Gewerkschaft
  • zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und auch beschäftigten Aushilfen

Das Arbeitsrecht unterliegt daher immer den Vorgaben der aktuellen Wirtschaftsverfassung und befasst sich mit den Fragen des privaten und öffentlichen Rechts. In der Bundesrepublik, in der die soziale Marktwirtschaft gilt, besteht die so genannte Vertragsfreiheit. Diese ermöglicht Arbeitnehmern und Arbeitgebern, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Das heutige Recht der Arbeitnehmer auf individuellen Schutz, resultiert dabei auf der jahrhundertelangen Entwicklung im Arbeitsrecht in Deutschland. Neben dem Betriebsverfassungswesen und der Tarifautonomie ist somit das Schutzrecht eine der wichtigsten und bedeutendsten Rechtsbereiche in Deutschland. Hierbei stehen wir Ihnen als Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover beratend und vertretend zur Seite.

Für Sie in Hannover

Arbeitsrecht in Hannover

Als Ihr Anwalt in Hannover sind wir vor allem auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Da wir auf dem Fachgebiet Arbeitsrecht das gesamte Leistungsspektrum anbieten, können wir von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht aus Hannover Sie in allen arbeitsrechtlichen Problemen und Fragen unterstützen. Für uns ist es von großer Bedeutung, dass wir Ihnen als Berater nicht nur außerhalb des Gerichtes zur Seite stehen, sondern Sie auf Ihrem gesamten Weg betreuen, damit Sie immer einen Ansprechpartner haben, der sich mit Ihrem Fall auskennt und individuell auf Sie eingehen kann. Zu dieser Betreuung zählt insbesondere auch die Vertretung vor dem Arbeitsgericht.

Darüber hinaus beraten wir von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht nicht nur unsere Mandanten aus Hannover und unserem zweiten Standort Osnabrück, sondern in ganz Deutschland. Als Ihr Anwalt verfolgen wir Ihre Interessen deutschlandweit; dies sowohl bei Beratungen als auch bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht.

Auf diese Weise umfasst das Spektrum an Leistungen von Akmaz & Kollegen alle Bereiche des Arbeitsrechts, also das gesamte Kollektiv- und Individualarbeitsrecht. Ferner machen wir keine Unterscheide bei der Betreuung unserer Mandanten in Hannover. Als Ihr Anwalt betreuen wir Geschäftsführer, Arbeitgeber und leitende Angestellte sowie natürlich auch Arbeitnehmer.

Als Ihr Anwalt in Hannover für Arbeitsrecht ist uns nicht nur die juristische Fachkompetenz wichtig; ebenso ist ein gutes Verhältnis zu dem Mandanten ein bedeutender Faktor für den Erfolg der Mandatsbearbeitung. Dies gelingt uns, in dem wir unsere Mandanten nicht allein bloßen Fall betrachten, sondern als individuelle Person. Nur auf diese Weise erhalten wir eine enge Bindung zu unseren Mandanten und können diese speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten betreuen. Nur so erreichen wir im Hinblick auf die rechtlichen, wirtschaftlichen, und steuerlichen Aspekte die optimale Lösung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Ihr Anwalt

Bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hannover bieten wir Ihnen das gesamte Spektrum an Leistungen auf dem Gebiet Arbeitsrecht.

Individualarbeitsrecht

  • gerichtliche Interessenwahrnehmung in Kündigungsschutzverfahren
  • Kündigungen und Freistellungsvereinbarungen
  • Abwehr einer erwarteten Kündigung
  • Gestaltung, Änderung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • einvernehmliche Beendigung von Anstellungsverträgen
  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Probleme bei einer Entsendung
  • Wettbewerbsverbote, Urlaubsrecht
  • Abberufung von der Geschäftsführung
  • Zeugnisse
  • Bonus, Gratifikationen, Provisionen und Tantiemen

Kollektives Arbeitsrecht

  • Verhandlungen zur betrieblichen Mitbestimmung
  • arbeitsrechtliche Beschlussverfahren
  • Interessenausgleichs- sowie Sozialplanverhandlungen
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • Betriebsvereinbarungsverhandlungen

Beratung bei Outsourcing und Umstrukturierung

  • Transfergesellschaft
  • Betriebsübergang nach § 613 a BGB
  • Umwandlungen, Outsourcing
  • Ankauf und Verkauf von Unternehmen, beziehungsweise Betrieben sowie Betriebsteilen

Seminare und Fortbildungsveranstaltungen

  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Grundzüge der Betriebsverfassung
  • Schulungsinhalte im kollektiven Arbeitsrecht
  • Direktionsrecht
  • Schulungsinhalte im Individualarbeitsrecht
  • Haftung des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
  • Mitbestimmung in personellen/sozialen Angelegenheiten
  • Interessenausgleich/Sozialplan

Die Beratung

Wir beraten Sie – Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover

Wir – Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover – sind für all Ihre arbeitsrechtlichen Streitigkeiten da. Unser vorrangiges Ziel als Ihr Anwalt ist jedoch, diesen Streitigkeiten vorzubeugen und somit eventuelle gerichtliche Konsequenzen schon im Voraus zu verhindern.

Unsere Beratung hilft Ihnen dabei, auf jede Eventualität vorbereitet zu sein, wenn Sie als Arbeitgeber beispielsweise einem Arbeitnehmer kündigen möchten. So ist in dieser Situation einiges zu beachten, um den Vorgang gewinnbringend abzuschließen. Wir unterstützen Sie als Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover darin, dass wir Ihnen bei der ordnungsgemäßen Vorbereitung helfen und mit Ihnen das weitere Vorgehen planen. So können Ihnen später Kosten durch Klagen oder entstehende Gerichtstermine erspart bleiben.

Ebenfalls können wir Sie dabei unterstützen einen Arbeitsvertrag aufzusetzen, da auch veraltete Verträge zu Komplikationen und Klagen führen können, sobald Regelungen nicht eindeutig oder falsch definiert sind. Wir setzen uns dabei als Ihr Anwalt mit Ihnen zusammen und verfassen den Arbeitsvertrag auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben. Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht kann des Weiteren für Sie die Arbeitsverträge bestehender Mitarbeiter überprüfen und nach potentiellen Bestandteilen schauen, die nicht mit der Gesetzeslage und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes übereinstimmen.

Als Arbeitgeber weisen wir Sie auf das Bestehen des Institutes der betrieblichen Übung hin. Dieses bezieht sich auf Ihr Verhalten als Arbeitgeber gegenüber Ihren Arbeitnehmern. „Verhalten“ Sie sich beispielsweise mehrmals gegenüber Ihren Arbeitnehmern „falsch“, dann können Ihren Arbeitnehmern besondere Rechte erwachsen, die nicht im Arbeitsvertrag festgehalten sind. Der Bereich der „freiwilligen“ Sonderzahlungen führt häufig zu den besagten Problemen, die aber durch uns als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover gelöst werden können.

Wir von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht haben uns aber nicht nur auf das Recht der Arbeitgeber fokussiert, sondern auch auf Ihre Rechte als Arbeitnehmer.

Viele Arbeitnehmer kommen unter anderem auf uns zu und möchten sich über die vom Arbeitgeber ihnen unterbreitete (sogenannte) Aufhebungsvereinbarung informieren; angeblich müsste der Arbeitgeber andernfalls dem Arbeitnehmer kündigen. Die häufigsten Fragen hierbei sind:

  • Ist es nötig, die Vereinbarung zu unterschreiben?
  • Kann ich mich ggf. gegen eine Kündigung wehren?
  • Bekomme ich tatsächlich keine Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit, wenn ich unterschreibe?
  • Welche Folgen treten auf, wenn ich nicht unterschreibe?

Wir bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht stehen Ihnen als Arbeitnehmer hinsichtlich aller Fragen des Arbeitsrechts zur Seite; wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und beugen Ihren Problemen vor. Sollte es dennoch zu einem Gerichtsverfahren kommen, stehen wir selbstverständlich auch hier Ihnen als Ihr Anwalt zur Seite.

Das erste Gespräch

Das erste Beratungsgespräch

Das erste Beratungsgespräch verläuft bei uns von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht meist nach einem bestimmten Schema, in dem zuerst grundlegende Fragen geklärt werden. Einzig bei umfangreicheren und komplizierteren Fällen lässt sich das Gesprächsvorgehen nicht vereinheitlichen. Es ist besonders wichtig, dass der erste Termin von beiden Seiten umfangreich vorbereitet wird und wichtige Unterlagen zu dem Termin mitgebracht werden. Diese Unterlagen sind die Basis für eine aussichtsvolle und umfassende Beratung durch Ihren Anwalt für Arbeitsrecht, daher bitten wir Sie folgende Unterlagen mitzubringen:

  • letzte Gehaltsabrechnungen
  • Arbeitsvertrag sowie Änderungsvereinbarungen
  • Tarifvertrag
  • Kündigung(en), Abmahnung(en)
  • Versicherungsschein der Rechtsschutzversicherung

Fernberatungen bei Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover

Es ist nicht zwingend, eine persönliche Beratung bei uns vor Ort durchzuführen. Daher bieten wir Ihnen verschiedene Beratungsvarianten an. So können wir die Beratungen ebenso gut per Telefon, E-Mail oder Fax durchführen. Dafür benötigen wir einzig die erforderlichen Unterlagen, die Sie uns idealerweise und für eine zügigere Bearbeitung per Mail oder Fax zusenden. Aus diesem Grund ist es uns als Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover möglich geworden, nicht nur Mandanten in Hannover zu betreuen, sondern auch deutschlandweit unsere Beratungsleistungen anzubieten.

Kostenberatung

Umfassende Kostenberatung in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht

Uns als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover ist es besonders wichtig, dass Sie sich darüber im Klaren sind, was unsere Dienstleistungen kosten. Denn auch dies ist ein nicht unerheblicher Faktor für den Vertrauensaufbau und für die weitere Zusammenarbeit. Bei der Festlegung der Vergütung nehmen wir selbstverständlich Rücksicht auf die Art der anwaltlichen Tätigkeit und legen die Vergütung auf Basis des Anwaltsvergütungsgesetzes (RVG) fest. Ebenfalls besteht noch die Option, eine pauschale Vergütung oder einen festgelegten Satz, der pro Stunde berechnet wird, zu vereinbaren.

Sobald die Streitigkeit erfasst wurde, tragen wir als Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover dafür Sorge, ob eine Rechtsschutzversicherung für die Übernahme jeglicher Kosten einspringt oder ob Sie ggf. einen Anspruch auf die sogenannte Prozesskostenhilfe haben. Letztere könne Sie bewilligt bekommen, wenn Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse keine andere Finanzierungsmöglichkeit zulässt. Uns von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht ist es wichtig, dass Sie schon in einem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über die potentiellen Kosten bekommen.

Mittels unserer Jahrzehnte langer Erfahrungen als Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover konnten wir in unterschiedlichen Fällen feststellen, dass es sich speziell für Gewerbetreibende und Unternehmen lohnt, einen Beratungshonorarvertrag auf einer monatlichen Basis zu vereinbaren. Der Vorteil dieser Variante ist, dass jener Vertrag jederzeit und ohne jegliche formelle Umstände gekündigt werden kann.

Kündigung

Ihr Anwalt bei Kündigungen

Es ist egal, ob Sie auf der Seite des Arbeitsgebers oder auf der des Arbeitnehmers stehen; eine Kündigung ist in jedem Fall unangenehm, vor allem wenn Sie eigentlich hätte vermieden werden können. Auch in diesem Fall sind wir von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht jederzeit für Sie da!

Hierbei benötigen beide Seiten Beistand bei dem Umgang mit dieser neuen Situation. So können wir Arbeitnehmer dabei unterstützen eine zu erwartende Kündigung, zu verhindern und somit abzuwehren. Aber wir können auch Ihnen als Arbeitgeber dabei helfen, wie Sie eine Kündigung optimal vorbereiten. Wir helfen Ihnen gerne auch, diese schriftlich zu fixieren.

Ebenfalls sind wir auch als Anwalt für Arbeitsrecht dafür zuständig, Sie nach einer bereits erklärten Kündigung gerichtlich zu unterstützen und Sie in einem Kündigungsschutzverfahren zu vertreten.

Ablauf einer Kündigung

Nach einer Kündigung muss zunächst geklärt werden, ob eine Kündigungsschutzklage erhoben wird und der Arbeitnehmer auch tatsächlich weiter arbeiten möchte.

In den häufigsten Fällen bezweckt eine Kündigungsschutzklage eine hohe Abfindung bei Gericht zu erzielen. Diese Form der Klage kommt dennoch oft nur dann zum Einsatz, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber stark beeinträchtigt ist oder der Arbeitnehmer zeitnah eine neue Einstellung in Aussicht hat. Trotzdem muss es nicht zwangsweise zu einer Klage kommen, da auch die Option einer vorherigen einvernehmlichen Einigung besteht, in der die Abfindung beidseitig festgelegt wird.

Unter Umständen kann es für Sie als Arbeitnehmer lohnender sein, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Hierbei sollte jedoch Rücksprache mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht gehalten werden, damit Sie ausführlich darüber informiert werden, in wie weit Sie von der Sperrzeit bezüglich des Arbeitslosengeldes und der sozialrechtlichen Folgen der Kündigung betroffen sein können.

Nach einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen, in dem alle bedeutenden Aspekte umfassend analysiert wurden, besprechen wir gemeinsam, ob eine Kündigungsschutzklage erhoben werden soll. Hierbei wird selbstverständlich auf die im Arbeitsgerichtsverfahren besondere Kostentragungsregelung hingewiesen; hiernach zahlt jede Partei (in der ersten Instanz) seine Rechtsanwaltsgebühren selber, egal ob er obsiegt oder unterliegt.

Wichtige Mandanteninformationen

Wir als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht bitten Sie bei Kündigungen diese Besonderheiten zu beachten:

Nach Erhalt der Kündigung besteht eine dreiwöchige Frist. Innerhalb von drei Wochen muss also die Kündigungsschutzklage erhoben werden. Sonst ist es unmöglich, die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch das Gericht überprüfen zu lassen. Ist innerhalb der Frist keine Klage erhoben worden, so wird die unwirksamste Kündigung allein durch Fristablauf wirksam.

Verlauf des Arbeitsgerichtsverfahrens

Wenn wir uns für eine Kündigungsschutzklage entscheiden, läuft das Arbeitsgerichtsverfahren wie folgt ab:

Es wird eine Kündigungsschutzklage erhoben, die von dem Beklagten normalerweise zunächst nicht schriftlich erwidert wird. Sodann findet alsbald ein Gütetermin statt. Dieser Termin findet normalerweise bereits ein paar Wochen nach Erhebung der Klage statt.

Das Ziel des Gütetermins ist die schnelle Herbeiführung einer Einigung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Idealerweise sind beide Parteien nbei dem Termin zugegen. So kann der Sachverhalt besser aufgeklärt und ein schnelles Ende des Rechtsstreites erzielt werden.

Sollte keine Einigung erzielt werden, beruft das Arbeitsgericht einen zweiten Termin ein, der als Kammertermin bezeichnet wird. Dieser findet aber nicht wie der erste Termin zeitnah nach Eingang der Klage statt, sondern häufig erst einige Monate nach dem vorherigen Termin. In der Zwischenzeit haben die Parteien die Gelegenheit, alle wichtigen Dokumente zusammenzufassen und ihre Rechtsansichten vorzutragen. Des Weiteren sollten in diesem Zeitraum auch die eventuell vorhandenen Beweise vorgebracht werden.

Der angesetzte Kammertermin umfasst eine sogenannte streitige Verhandlung. Dies bedeutet, dass neben dem Berufsrichter auch noch zwei Laienrichter an der Verhandlung teilnehmen. Die Laienrichter kommen einmal von einem arbeitgebernahem und einmal von einem arbeitnehmernahen Berufszweig. So ist innerhalb des Richterteams ein Gleichgewicht in der Entscheidungsgewalt gewährleistet.

Im Kammertermin wird durch das Gericht nach wie vor versucht, eine gütliche Einigung zwischen den Streitbeteiligten herbeizuführen.

Dennoch besteht natürlich die Möglichkeit, dass auch in dem Kammertermin keine Einigung erreicht wird. Hierbei kann dann zwischen zwei Möglichkeiten entschieden werden:

  1. Sofortige Urteilsverkündung durch das Gericht
  2. Ansetzung eines neuen Termins zu einer späteren Urteilsverkündung

Außerdem besteht in einigen Fällen auch die Möglichkeit, einen neuen Gerichtstermin zu bestimmen, und zwar immer dann, wenn das Gericht meint, dass die Angelegenheit noch nicht spruchreif ist und daher z.B. eine Beweisaufnahme (z.B. Zeugenbefragung) von Nöten ist.

Jedoch ist es nicht zwingend, dass nach einer Urteilsverkündung der Fall abgeschlossen ist. Ist nur eine Seite mit dem Urteil nicht einverstanden, kann gegen das Urteil eine Berufung eingelegt werden.

Schulungen und Zertifizierungen

Schulungen bei Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht

Innerhalb unserer jahrzehntelangen Tätigkeit als Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass es für Sie enorm von Vorteil ist, selbst eigenes Wissen im Arbeitsrecht aufzubauen, damit bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten höheren Kosten vorgebeugt wird. Aus diesem Grund können Sie bei uns als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover an hausinternen Seminaren teilnehmen. Diese Unterrichtseinheiten werden vor Beginn des Seminars eigens auf Ihr Unternehmen und Ihre Gegebenheiten zugeschnitten.

Vor allem als Arbeitgeber ist es von großer Bedeutung selbst Know-how bezüglich arbeitsrechtlicher Gesetze und Vorgaben zu haben, damit Sie so auf alle Eventualitäten und Ernstfälle ideal vorbereitet sind. Im schlimmsten Fall kann hier Unwissen zu hohen Kosten führen. Als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover leisten wir für Sie Unterstützung dabei, Entscheidungsträger durch fundierte Sachkenntnisse zu schulen.

Auch Ihr Betriebsrat hat die Gelegenheit sich bei uns in Hannover auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechtes schulen zu lassen.

Schulungsinhalte im Individualarbeitsrecht

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über unsere Schulungsinhalte im so genannten Individualarbeitsrecht, um Ihnen hier ein umfangreiches Verständnis zu vermitteln. Durch das neu gewonnene Wissen können Sie zukünftig dafür Sorge tragen, dass Kosten für arbeitsrechtliche Streitigkeiten so gering wie möglich gehalten werden.

  • Kündigungsschutz und Kündigung
  • Aufhebungsvertrag und Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeitfragen
  • Urlaubsrecht
  • Arbeitszeugnis
  • Haftung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
  • Direktionsrecht
  • Dienstwagen
  • Abmahnung

Schulungsinhalte im kollektiven Arbeitsrecht

Im kollektiven Arbeitsrecht haben Sie ebenfalls die Gelegenheit bei Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht, eventuell gerichtlich aufkommende Kosten erheblich zu mindern. Das bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht erlernte Fachwissen können Sie so z.B. in folgenden Bereichen anwenden.

  • Sozialplan/Interessenausgleich
  • Tarifverträge
  • Mitbestimmung in personellen/sozialen Angelegenheiten
  • Grundzüge der Betriebsverfassung
  • Betriebsratswahlen

Konnten wir Ihre Neugier für eines unserer angebotenen Seminare wecken? Wenn ja, dann freuen wir uns schon auf Ihre Kontaktaufnahme mit Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht. Teilen Sie uns hierfür bitte Ihre Teilnehmerzahl und die gewünschten Inhalte des Seminars mit. So können wir Ihnen ein verbindliches und auf Sie zugeschnittenes Angebot für Ihr Seminar erstellen.

Zertifizierungen und Verbände

Herr Akmaz ist als Anwalt für Arbeitsrecht im Raum Hannover im Vorstand der European Business Association (EUBA) tätig. Dieser Verein, der von Unternehmern für Unternehmer tätig ist, ist vor allem im europäischen Raum schaffend. Des Weiteren ist Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Mitglied in der Anwaltskammer Celle.