Abschlussnormen

Im Gegensatz zu Inhaltsnormen, die im Tarifvertrag den Inhalt der Arbeitsverhältnisse ausgestalten, regeln Abschlussnormen, ob und wie neue Arbeitsverhältnisse zustande kommen dürfen. Dies wird z.B durch Abschlussgebote wie Wiedereinstellungsklauseln oder Abschlussverbote gereget.