Arbeitsgerichte

Die Arbeitsgerichte sind regelmäßig das Gericht erster Instanz für Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis (z.B. Streit über die Wirksamkeit einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses) bzw. für Streitigkeiten, denen ein Arbeitsverhältnis zugrunde liegt, (z.B. Streit über ein Darlehen, welches dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gewährt wurde). Die (weitere) Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG).