Arbeitsgerichtsprozess

Das Arbeitsgericht behandelt Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Zivilprozesse. Jede Partei trägt den Streitstoff vor und dabei die für sie günstigen Tatsachen darlegen. Falls der Gegner das Gesagte bestreitet, muss die Aussage bewiesen werden. Wird nicht bestritten, nimmt das Gericht die Tatsachen an.
Die meisten Klagen vor dem Arbeitsgericht werden nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhoben. Meist wird um Lohnnachzahlungen gestritten.
Viele Klagen werden außerdem gegen eine Kündigung erhoben.
Der Berufsrichter bestimmt vorerst einen Gütetermin. In dieser Verhandlung wird der Richter als Vorsitzender der Kammer versuchen, die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen. Eine Vielzahl der Kündigungsstreitigkeiten kann so behoben werden. Wenn der Gütetermin nicht die erhoffte Einigung herbeiführt, beschließt der Richter einen Termin zum Kammertermin. Die Kammer setzt sich aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern zusammen, die aus den Kreisen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden einberufen werden.
Wenn ein richterliches Urteil erfolgt, kann dies durch eine Berufung angegriffen werden.