Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit bezeichnet den Zustand fehlender bezahlter Beschäftigungsmöglichkeiten für potenzielle Erwerbspersonen.
Ausgenommen von der Definition der Arbeitslosigkeit sind jedoch Schüler und Studenten, Arbeitnehmer in Elternzeit sowie Rentner und Pensionäre. Diese werden nicht als Arbeitslose angesehen.
Außerdem spricht man umgangssprachlich nur dann von Arbeitslosigkeit, wenn diese unfreiwillig ist. Die Betroffenen müssen zudem bereit sein, eine Arbeit aufzunehmen.
Grundsätzlich müssen drei Kriterien erfüllt sein, um als Arbeitsloser zu gelten.

1. es darf vorübergehend kein Beschäftigungsverhältnis bestehen
2. der Betroffene oder die Betroffene muss sich eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Bemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen
3. es muss eine Meldung bei der Agentur für Arbeit vorliegen, in der sich der/die Betroffene arbeitslos meldet