Aufhebungsvereinbarung

Eine Aufhebungsvereinbarung (oder auch Aufhebungsvertrag genannt), regelt die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Da aufgrund der Einvernehmlichkeit keine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt, wie es bei der Kündigung der Fall ist, finden die Vorschriften, die dem Schutz des Arbeitnehmers dienen (z.B. das Kündigungsschutzgesetz), keine Anwendung.