Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung wird auch fristlose Kündigung genannt. Diese Kündigung kann ein Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund in der Regel ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden. Ein wichtiger Grund ist vorhanden, wenn die Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der Interessen beider Seiten es dem Kündigenden unmöglich machen, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten.
Das Recht auf außerordentliche Kündigung kann nicht durch einen Vertrag oder eine Vereinbarung ausgeschlossen werden.