Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis beruht auf einem zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Parteien. Es stellt ein Dauerschuldverhältnis dar. Daher kann der Vertrag durch alle Beendigungstatbestände beendet werden, die für diese Art von Vertrag in Frage kommen. Es gibt jedoch auch Besonderheiten.
Grundsätzlich kann der Vertrag durch folgende Tatbestände enden:

– Befristung
– Auflösende Bedingung
– Aufhebungsvertrag
– Kündigung (ordentlich, außerordentlich, Änderungskündigung)
– Auflösungsurteil
– Anfechtung
– Tod