Bereitschaftsdienst

Als Bereitschaftsdienst wird nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Zeitraum bezeichnet, in der sich der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebes an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebes aufzuhalten hat, damit er gegebenenfalls seine volle Arbeitstätigkeit sofort oder bald aufnehmen kann.