Erschwerniszulage

Unter der Erschwerniszulage versteht man eine Zulage, durch die besondere Belastungen des Arbeitnehmers vergütet werden sollen, wenn sie nicht bereits durch das reguläre Entgelt berücksichtigt wurden. Diese Zulage wird beispielsweise bei der Arbeit mit Schmutz, Säure, Gasen, Lärm oder Nässe gezahlt. Ein Anspruch auf die Erschwerniszulage besteht nur dann, wenn sie durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Regelungen vereinbart ist.