Fachanwalt

Der Titel Fachanwalt kann einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen werden. Der Titel dient als Nachweis darüber, dass derjenige über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet verfügt. Die Voraussetzungen des Erwerbs und der Führung des Titels sind in der Fachanwaltsordnung geregelt. Derzeit gibt es 21 Fachanwaltschaften. Ein Rechtsanwalt darf bis zu drei Fachanwaltstitel tragen.