Freistellung

Wird ein Arbeitnehmer dauerhaft oder zeitweise von der Pflicht zur Erbringung bzw. zum Anbieten der Arbeitsleistung befreit, spricht man von einer Freistellung. Eine Freistellung kann entweder einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.