Freiwilligkeitsvorbehalt

Der arbeitsrechtliche Freiwilligkeitsvorbehalt dient dazu, die Entstehung von Ansprüchen auf eventuelle Sonderzahlungen (z.B Gratifikationen, siehe dazu der entsprechende Artikel) von Anfang an auszuschließen. Dank des Freiwilligkeitsvorbehaltes hat der Arbeitgeber jedes Jahr die Möglichkeit zu entschieden, ob und unter welcher Voraussetzung er Sonderzahlungen an seine Arbeitnehmer zahlt.