Fristen des Arbeitgebers bei Teilzeitverlangen des Arbeitnehmers

Stellt ein Arbeitnehmer einen Antrag auf Teilzeit außerhalb der Elternzeit, folgt ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit diesen Antrag abzulehnen, allerdings erst, nachdem er das Gespräch mit dem Arbeitnehmer gesucht hat. Er hat eine Frist von vier Wochen während der Elternzeit und einem Monat außerhalb der Elternzeit einzuhalten, außerdem muss er seine Ablehnung schriftlich begründen. Ist diese Frist außerhalb der Elternzeit verstrichen, gilt die Zustimmung als erteilt. Während der Elternzeit führt die Versäumnis der Frist nicht zu einer automatischen Zustimmung.