DARLEHENSVERTRÄGE WIDERRUFEN

Welche Verträge können widerrufen werden?

Alle Autokredit- und -darlehensverträge, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, können widerrufen werden, wenn sie bestimmte Fehler im Vertrag aufweisen, welche wir Ihnen noch erörtern werden. Dabei ist es irrelevant, von welcher Marke das Fahrzeug ist, ob es sich um ein Benzin-oder Dieselfahrzeug handelt. Des Weiteren ist die Beschaffenheit des Fahrzeugs – neu oder gebraucht – unerheblich.

Wieso kann man diese Verträge nach der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen?

Verträge beinhalten eine Widerrufsfrist. Diese beträgt in den meisten Fällen 14 Tage. Wenn man sein Widerrufsrecht geltendmacht, – also innerhalb der 14-tägigen Frist den Vertrag widerruft – kann den Kauf rückabwickeln und erhält die bereits geleisteten Zahlungen. Nun müssen Sie sich jedoch keine Sorgen machen, wenn Ihre Widerrufsfrist abgelaufen ist. Der Grund dafür liegt in den Widerrufsinformationen.

In mehr als jedem zweiten Autokredit- oder Leasingvertrag entsprechen die Widerrufsinformationen nicht den gesetzlichen Anforderungen oder enthalten fehlerhafte Pflichtangaben. Das hat zur Folge, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat und deshalb die Verträge – ab dem 13. Juni 2014 – bis heute rückabgewickelt werden können. Dies ist für Dieselfahrer besonders interessant, da große Unsicherheiten herrschen, was mit diesen Autos auf deutschen Straßen passieren wird.

Was bekomme ich zurück?

Mit einem erfolgreichen Widerruf können Sie das finanzierte Auto gegen Rückerstattung sämtlicher Kreditraten und etwaig geleisteter Anzahlungen zurückgeben. Die Bank darf lediglich die vergleichsweise niedrigen Finanzierungszinsen einbehalten. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ist nicht zu zahlen. Letztendlich bringen solche Widerrufe mehrheitlich Vorteile.

Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten

Besonders glücklich können sich die schätzen, die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Die Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten des Widerrufsverfahrens auf. Erteilt die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage, kommt auf Sie meist nur die Selbstbeteiligung zu, die auf häufig bei 150 € liegt.Sie benötigen jedoch eine Rechtsschutzversicherung, die das Vertragsmodul umfasst. Also eine Rechtsschutzversicherung für private und zivilrechtliche Angelegenheiten, bei denen Sie Verträge abwickeln. Oftmals genügt auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Ob diese bei Ihnen ausreicht, prüfen wir für Sie.

Des Weiteren müssen Sie die Wartezeit der Rechtsschutzversicherung überprüfen und ggf. abwarten. Diese beträgt in der Regel drei Monate. Manche Rechtsschutzversicherungen bieten auch Tarife ohne Wartezeiten an. Des Weiteren darf das Widerrufsverfahren nicht ausgeschlossen sein. Da viele Verbraucher die Möglichkeit des Widerrufs solcher fehlerhaften Verträge genutzt haben, sind einige Versicherungen dazu übergegangen, Widerrufsverfahren in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen auszuschließen. Dies ist vornehmlich bei jüngeren Rechtsschutzversicherungen ab 2016 der Fall.

Wir sind Ihnen bei der Überprüfung der Voraussetzungen gerne behilflich.

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