Abberufung

Unter der Abberufung versteht man das vorzeitige Rückberufen von Amt oder Auftrag. Dabei kann es sich um die Rückberufung von einem politischen oder gesellschaftlichen Amt handeln.
Häufig zu finden ist dieser Begriff im Gesellschaftsrecht. Hier beendet die Abberufung die Stellung innerhalb eines rechtlichen Organs eines Vorstandsmitgliedes. Da kann es sich zum Beispiel um den Geschäftsführer handeln. Rechtlich hat die Abberufung auch vor dem Handelsregister zu erfolgen.
Oftmals ist keine Begründung oder Frist erforderlich, da die sogenannte Abberufungsfreiheit existiert.