Änderungskündigungsschutzklage

Auch gegen eine Änderungskündigung kann sich der Arbeitnehmer in Form einer Änderungskündigungsschutzklage wehren. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass die Klagefrist nur drei Wochen beträgt. Mit der Änderungskündigungsschutzklage kann erreicht werden, dass der Arbeitsplatz zu seinen gewohnten Bedingungen bestehen bleibt. Grundsätzlich unterscheidet sich das Verfahren innerhalb einer Änderungskündigungsschutzklage nicht von einer gewöhnlichen Kündigungsschutzklage.