Arbeitgeberverband

Ein Arbeitgeberverband entsteht, wenn sich Arbeitgeber zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung zusammenschließen, um diese gegenüber Gewerkschaften und dem Staat geltend zu machen. Auf tarif-, sozial-, arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischer Ebene bildet er so das Sprachrohr für seine Mitglieder.
In der Regel sind Arbeitgeberverbände nach Branchen oder Branchengruppen organisiert.
Häufig findet außerdem einen Zusammenschluss auf nationaler oder europäischer Ebene statt. So bilden sich sogenannte Dachverbände.
Besonders bei Tarifverhandlungen kommen Arbeitgeberverbände zum Einsatz. Diese bilden auch ihre Haupttätigkeit. Aber auch die Unterstützung ihrer Mitglieder durch Rechtshilfe oder Informationsdienste spielt eine große Rolle.