Arbeitsentgelt

Die Zahlung des Arbeitsentgelts ist neben der Erfüllung sonstiger Pflichten, die wichtigste Gegenleistung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Grundlage des arbeitsrechtlichen Vertrages schuldet. Außer durch Arbeitsvertrag kann die Zahlung des Entgelts auch durch Tarifvertrag geregelt sein.
Grundsätzlich muss bei der Bestimmung der Höhe des Arbeitsentgelts auf den Gleichbehandlungsgrundsatz geachtet werden. Gleiche oder gleichwertige Arbeit darf nicht wegen des Geschlechts des Arbeitnehmers anders vergütet werden. Außerdem muss die Höhe des Arbeitsentgelts immer dem Wert der Arbeit entsprechen.
Im sozialrechtlichen Sinn werden als Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung bezeichnet. Dabei ist es unerheblich, ob ein Rechtsanspruch besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden oder ob sie im Zusammenhang mit der Beschäftigung oder unmittelbar aus ihr erfolgen. Nicht zum Arbeitsentgelt werden steuerfreie Aufwandsentschädigungen gerechnet.
Wenn ein Netto-Arbeitsentgelt ausgehandelt wurde, werden dazu die Einnahmen des Beschäftigten zuzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezählt.