Arbeitsunfähigkeit
Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig, wenn er aufgrund einer Krankheit seine zuletzt vor der Krankheit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausführen kann oder wenn die Gefahr besteht, dass sich sein Zustand bei Ausführung der Tätigkeit verschlimmert.
Dabei ist darauf abzustellen, unter welchen Bedingungen die bisherige Tätigkeit charakterisiert haben. Arbeitsunfähigkeit ist auch dann anzunehmen, wenn der Krankheitszustand noch keine Arbeitsunfähigkeit begründet, allerdings absehbar ist, dass die Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit hinderlich sein könnte und eine Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen könnte.
Ein Arbeitsloser ist arbeitsunfähig, wenn er nicht mehr in der Lage ist, leichte Arbeiten zu verrichten.
Wer Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) bezieht ist dann arbeitsunfähig, wenn sie aufgrund einer Krankheit nicht dazu fähig sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten oder eine Eingliederungsmaßnahme in Anspruch zu nehmen.