Aushangpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, im Betrieb durch Aushänge über Rechte der Arbeitnehmer zu informieren. Den Arbeitnehmern muss es ohne Anstrengung möglich sein, den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. In der Regel hängen Arbeitgeber auf dem sogenannten „schwarzen Brett“ aus. Allerdings bestimmen manche Vorschriften auch den Ort des Aushangs.
Der Betriebsrat muss außerdem über den Aushang informiert werden, soweit ein solcher vorhanden ist. Sind im Betrieb auch ausländische Mitarbeiter beschäftigt, die kein deutsch sprechen, kann unter Umständen auch eine Übersetzung erforderlich sein.