Auslandsentsendung

Eine Auslandsentsendung liegt immer dann vor, wenn ein Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers eine Beschäftigung für diesem im Ausland ausführt. Auch liegt sie vor, wenn der Arbeitnehmer im Inland nur für die Arbeit im Ausland eingestellt wurde.
Ist der Arbeitnehmer jedoch bereits wohnhaft im Ausland, handelt es sich nicht um eine Entsendung, sondern eine Ortskraft.