Auszubildendenvertretung

Die Jugend – und Auszubildendenvertretung (JAV) vertritt die Jugendlichen unter 18 Jahren und Auszubildende, Praktikanten und Werkstudenten unter 25 innerhalb eines Betriebes oder einer Behörde.
Die JAV kann nur gewählt werden, wenn auch ein Betriebsrat vorhanden ist. Es ist nicht möglich, sowohl in der JAV als auch im Betriebsrat Mitglied zu sein. Dies wird durch das Betriebsverfassungsgesetz verboten.