Befristung eines Arbeitsvertrages im Anschluss an eine Ausbildung

Nach Abschluss der Ausbildung kann ein Ausgebildeter einen befristeten Arbeitsvertrag bis zur Dauer von 2 Jahren erhalten. Dieser darf drei mal verlängert werden. Dies gilt auch, wenn kein sachlicher Grund für eine Befristung vorliegt. Die Befristung ist jedoch nicht zulässig, wenn bereits vorher mit dem selben Arbeitgeber ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis bestand.