Beleidigung

Nicht nur strafrechtlich ist die Beleidigung relevant – auch für das Arbeitsverhältnis kann eine Beleidigung Auswirkungen haben.
Beleidigungen und ähnliche Verhaltensweisen werden häufig als Pflichtverletzung gesehen. Es ist dabei irrelevant, ob sie vor Arbeitskollegen oder dem Vorgesetzten geäußert werden.
Je nachdem, wie schwer die Beleidigung ist, kann der Äußernde abgemahnt oder gekündigt werden.
Dabei sind Umstände des Einzelfalls zu beachten.