Beratungsrecht

Unter dem Beratungsrecht versteht man eine Form der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsrechte des Betriebsrates, die den Arbeitgeber dazu verpflichten, sich die Meinung des Betriebsrates bezüglich der geplanten Maßnahme einzuholen. Außerdem hat der Arbeitgeber die Pflicht, die Folgen der geplanten Maßnahme für die Mitarbeiter mit dem Betriebsrat zu besprechen.