Berufsbildung

Im Arbeitsrecht beschreibt die Berufsbildung die Zusammenfassung unterschiedlicher Maßnahmen, die zur Ausbildung und Fortbildung dienen. Die Berufsbildung ist teil des deutschen Bildungssystems, das frei zugänglich ist. Im Unterschied dazu bezeichnet die Weiterbildung eine unternehmensbezogene Maßnahme.
Laut § 1 des Berufsbildungsgesetzes gehören zur Berufsbildung die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.