Betriebsänderung

Unter einer Betriebsänderung versteht man im weitesten Sinne jede erhebliche Veränderung der Betriebsstruktur oder der Betriebsorganisation (z.B. Stilllegung eines Betriebsteils). Derartige Veränderungen beeinträchtigen die Mitbestimmung des Betriebsrates, so dass Informations- bis hin zu Beratungspflichten gegenüber dem Betriebsrat entstehen können.