Betriebsübergang

Durch einen Betriebsübergang nach § 613a BGB findet auf der Arbeitgeberseite ein Personen- bzw. Firmenwechsel statt. Rechtlich wird dieser Prozess als Rechtsnachfolge bezeichnet. Ein solcher Wechsel des Arbeitgebers führt allerdings zu keinen Veränderungen des bestehenden Arbeitsverhältnisses, da der neue Arbeitgeber mit dem Betriebsübergang in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Arbeitsverhältnisses eintritt.